Nationales Visum: Chancenkarte (§§20a,20b)
Die Chancenkarte in Deutschland: Punktesystem verstehen, Voraussetzungen für anerkannte Fachkräfte kennen und den Antragsprozess erfolgreich durchlaufen.
Anas Haj Hasan - Aktualisiert 7. September 2026 | 11:30
Die Chancenkarte ermöglicht internationalen Fachkräften die Einreise nach Deutschland zur Arbeitsplatzsuche – auch ohne konkretes Jobangebot. Das Punktesystem bewertet Qualifikationen, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und weitere Kriterien.
Die Chancenkarte kann je nach Zweck auf zwei Arten beantragt werden: Als Fachkraft mit einer vollständig anerkannten Qualifikation oder einem in Deutschland erworbenen Abschluss, kann man die Chancenkarte direkt beantragen – ohne Punktesystem und ohne Sprachnachweis. Wer keine vollständige Anerkennung vorweisen kann, muss im Punktesystem mindestens sechs Punkte erreichen und zusätzlich die Grundvoraussetzungen erfüllen.
Aufenthaltsdauer
Die Chancenkarte wird für bis zu zwölf Monate ausgestellt. Kann der Lebensunterhalt nicht für diesen vollen Zeitraum nachgewiesen werden, wird sie zunächst für einen kürzeren Zeitraum erteilt und kann später verlängert werden. Nach der Einreise ist bei der zuständigen Ausländerbehörde ein Aufenthaltstitel zu beantragen.
Erwerbstätigkeit
Mit der Chancenkarte ist es erlaubt, bis zu 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Zusätzlich sind Probebeschäftigungen von bis zu zwei Wochen möglich. Diese Regelung ermöglicht es, während der Arbeitsplatzsuche praktische Erfahrungen zu sammeln und gleichzeitig den Lebensunterhalt teilweise selbst zu finanzieren.
Voraussetzungen für die Erteilung
Die Auslandsvertretung prüft, ob folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Ausreichende finanzielle Mittel für den gesamten Aufenthalt.
Weitere Voraussetzungen für den jeweiligen Zweck sind:
Anerkannte Fachkräfte (§20a)
- In Deutschland vollständig anerkannte berufliche oder akademische Qualifikation oder in Deutschland erworbener Abschluss.
Punktesystem (§20b)
- Abgeschlossenes Studium oder mindestens zweijährige Berufsausbildung, die im Erwerbsland staatlich anerkannt ist.
- Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau A1 oder Englischkenntnisse mindestens auf Niveau B2.
Innerhalb des Punktesystems der Chancenkarte werden die Punkte gemäß den folgenden Kriterien vergeben:
- Teilweise Anerkennung: Bei festgestellter teilweiser Gleichwertigkeit oder wenn für einen reglementierten Beruf noch Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind – 4 Punkte
- Qualifikation: Bei Mangelberufen (z.B. Gesundheitsberufe) – 1 Punkt
- Berufserfahrung: Bei mindestens zwei Jahren Erfahrung in den letzten fünf Jahren – 2 Punkte; bei mindestens 5 Jahren in den letzten sieben Jahren – 3 Punkte
- Deutschkenntnisse: Für A2 – 1 Punkt, für B1 – 2 Punkte, für B2 oder höher – 3 Punkte
- Englischkenntnisse: Für C1 oder Muttersprache – 1 Punkt
- Alter: Bis zum 35. Geburtstag – 2 Punkte; zwischen 35 und 40 Jahren – 1 Punkt
- Voraufenthalt in Deutschland: Bei mindestens sechs Monaten Aufenthalt in den letzten fünf Jahren (z.B. Studium, Sprachkurs – keine touristischen Aufenthalte) – 1 Punkt
- Partner als Fachkraft: Wenn Ehepartner oder Lebenspartner ebenfalls die Voraussetzungen für die Chancenkarte erfüllt – 1 Punkt
Antragstellung
In vielen Ländern kann die Chancenkarte nur online über das Auslandsportal beantragt werden. Dort steht ein Punkterechner zur Verfügung, der die voraussichtlich erreichbare Punktzahl ermittelt. Ist die Online-Beantragung noch nicht verfügbar, erfolgt der Antrag persönlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Weitere Informationen zur Terminvereinbarung sowie zum Ablauf des Vor-Ort-Termins bei einer deutschen Botschaft finden Sie hier.
Das Antragsformular
Bei Online-Beantragung wird das Formular digital ausgefüllt und die Vereinbarung eines Vor-Ort Termins ist nicht erforderlich. Bei persönlicher Antragstellung kann das Visumantragsformular online ausgefüllt und anschließend als Ausdruck zum Vor-Ort-Termin mitgebracht werden. Das Antragsformular D gibt es hier zum Download.
Eine ausführliche Anleitung zum korrekten Ausfüllen findet sich hier.
Erforderliche Dokumente
Folgende Dokumente sind für die Antragstellung einzureichen. Um Nachforderungen und Verzögerungen zu vermeiden, sollten alle erforderlichen Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft werden:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular D
- Gültiger Reisepass (mindestens bis zum Ende des geplanten Aufenthalts gültig)
- Biometrisches, aktuelles Passfoto
- Nachweis über akademische oder berufliche Qualifikation
- Finanzierungsnachweise
- Krankenversicherungsnachweis
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
Außerdem relevant für den Antrag je nach Zweck:
Anerkannte Fachkraft
- Anerkennungsbescheid der zuständigen deutschen Stelle oder Nachweis über in Deutschland erworbenen Abschluss
Punktesystem
- Nachweis über staatliche Anerkennung des ausländischen Hochschul- oder Berufsabschlusses
- Sprachnachweise für Deutsch oder Englisch
- Bei teilweiser Anerkennung: Anerkennungsbescheid
- Bei Berufserfahrung: Arbeitszeugnisse
- Bei Voraufenthalt: Kopien alter Reisepässe mit Visa und Einreisestempel
Details zur Erbringung des Nachweises der akademischen Anerkennung sowie zur staatlichen Anerkennung des Hochschul- oder Berufsabschlusses finden sich hier.
Ausführliche Informationen zum Nachweis der finanziellen Mittel und zur Wahl der richtigen Krankenversicherung sowie eine Unterstützung bei der Erstellung eines Lebenslaufs und Motivationsschreibens für den Antrag gibt es in den jeweiligen weiterführenden Artikeln.
Plausibilität, praktische Tipps und Zeitrahmen für die Antragstellung
Bei der Antragstellung ist es wichtig, einen nachvollziehbaren Plan vorzulegen, der den Visumzweck klar darlegt. Für die Chancenkarte bedeutet dies: Es sollte deutlich werden, wie die Arbeitsplatzsuche konkret angegangen werden soll. Im Motivationsschreiben können beispielsweise Branchen, Regionen oder bereits mögliche Arbeitgeber genannt werden. Auch ein Zeitplan für die Arbeitssuche macht die Ernsthaftigkeit des Vorhabens deutlich.
Bei der Beantragung über das Punktesystem empfiehlt es sich, vorab den Punkterechner im Auslandsportal zu nutzen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen sechs Punkte erreicht werden. Zusätzlich sollten alle relevanten Nachweise, etwa für Berufserfahrung, Sprachkenntnisse oder Voraufenthalte, vollständig vorliegen, da fehlende Dokumente die Punktzahl mindern können.
Entscheidend ist außerdem der Nachweis, dass die Finanzierung für die gesamte Aufenthaltsdauer gesichert ist. Da mit der Chancenkarte bis zu 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden darf, kann auch eine geplante Teilzeitbeschäftigung zur Finanzierung des Lebensunterhalts erwähnt werden. Der vorgelegte Plan sollte realistisch sein und sich innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums, also maximal zwölf Monate, umsetzen lassen.
Der Antrag sollte mehrere Monate vor der geplanten Einreise gestellt werden, da die Bearbeitungszeiten variieren können.
Bearbeitungszeit und -gebühren
Die Bearbeitung eines nationalen Visums dauert in der Regel zwischen sechs und acht Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern. Die Gebühr für ein nationales Visum beträgt derzeit 75 Euro. Sie ist unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nicht erstattungsfähig. Weitere Informationen zur Bearbeitungszeit des Visumantrags finden sich hier.
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