Anerkennungsstelle
Die Anerkennungsstelle ist die Einrichtung, die für die Bearbeitung der Anerkennungsanträge ausländischer Ärzte zuständig ist. Sie prüft die im Ausland erworbenen medizinischen Abschlüsse und entscheidet, ob diese den deutschen Standards für die Ausübung des Arztberufs entsprechen.
Eingangsbestätigung
Die Eingangsbestätigung ist eine vorläufige Mitteilung der Anerkennungsstelle, die der Arzt nach Einreichung seines Antrags erhält. Sie bestätigt den Eingang der Unterlagen und die erste Prüfung des Antrags. In der Eingangsbestätigung werden die wichtigsten fehlenden Dokumente genannt, die der Arzt zur weiteren Bearbeitung vorlegen muss, um eine vorläufige Anerkennung (Bescheid) zu erhalten, z.B. Sprachzertifikate oder Nachweise zur Bindung an das Bundesland.
Bescheid
Der Bescheid ist ein Dokument, das nach Abschluss der Prüfung des Anerkennungsantrags von der Anerkennungsstelle ausgestellt wird. Es handelt sich um eine vorläufige Anerkennung der ausländischen Qualifikationen des Arztes und bestätigt, dass sein medizinischer Abschluss in Deutschland durch bestimmte Verfahren und Prüfungen anerkannt werden kann. Im Bescheid wird aufgeführt, welche weiteren Schritte der Arzt unternehmen muss, um die dauerhafte Approbation zu erhalten, z.B. das Bestehen der Fachsprachprüfung (FSP), gegebenenfalls das Stellen eines Antrags auf Gleichwertigkeitsprüfung oder das Absolvieren der Kenntnisprüfung (KP), falls auf den Gleichwertigkeitsnachweis (Gleichwertigkeitsprüfung) verzichtet wird.
Gleichwertigkeitsprüfung
Dies ist der Prozess, bei dem die ausländischen medizinischen Abschlüsse von spezialisierten Gutachtern bewertet werden, um festzustellen, ob die Ausbildung und das Training des ausländischen Arztes in seinem Heimatland den deutschen Standards und Abschlüssen entsprechen. Im Rahmen dieses Verfahrens wird der Verlauf des Anerkennungsprozesses für den Arzt bestimmt. Entweder entscheidet der Gutachter, dass das Studien- und Ausbildungsprogramm des Arztes mit den deutschen Anforderungen übereinstimmt und den deutschen Abschlüssen gleichwertig ist. In diesem Fall muss der ausländische Arzt nur die Fachsprachprüfung bestehen, um die dauerhafte Approbation für die Ausübung des Arztberufs in Deutschland zu erhalten. Oder der Gutachter stellt fest, dass das Ausbildungsprogramm des Arztes nicht mit den deutschen Anforderungen übereinstimmt und nicht den deutschen Abschlüssen entspricht. In diesem Fall muss der Arzt zusätzlich die Kenntnisprüfung ablegen, um sein theoretisches Wissen und seine klinische Erfahrung zu überprüfen, sowie die Fachsprachprüfung bestehen, bevor er die dauerhafte Approbation für die Ausübung des Berufs in Deutschland erhält.
Fachsprachprüfung (FSP)
Dieser Begriff bezeichnet die Fachsprachprüfung, die in Deutschland üblicherweise von den Ärztekammern der einzelnen Bundesländer durchgeführt wird, um die Sprachkenntnisse des ausländischen Arztes zu überprüfen und sicherzustellen, dass er in der Lage ist, effektiv mit Patienten und anderen Mitgliedern des medizinischen Teams zu kommunizieren. Es ist wichtig zu beachten, dass einige Bundesländer eine begrenzte Anzahl alternativer Prüfungen anerkennen, die von speziellen Zentren in Deutschland organisiert werden.
Kenntnisprüfung (KP)
Die Kenntnisprüfung wird unter Aufsicht der Anerkennungsstellen durchgeführt. Sie überprüft die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten des Arztes, bevor die dauerhafte Approbation erteilt wird.
Berufserlaubnis
Die Berufserlaubnis ist ein Dokument, das dem Arzt erlaubt, den Arztberuf vorübergehend in Deutschland auszuüben, bis er die dauerhafte Approbation erhält. Der Arzt erhält die Berufserlaubnis nach erfolgreichem Bestehen der Fachsprachprüfung. Falls der ausländische Arzt bereits eine positive Gleichwertigkeitsprüfung (Gleichwertigkeitsbescheid) erhalten hat, bekommt er nach Bestehen der Fachsprachprüfung nicht die Berufserlaubnis, sondern direkt die dauerhafte Approbation.
Approbation
Die Approbation ist die dauerhafte Berufserlaubnis, die es dem Arzt erlaubt, uneingeschränkt in ganz Deutschland und ohne zeitliche Begrenzung medizinisch tätig zu sein.