Zweck der Novelle
Die Anwendung dieses Gesetzes und sein Inkrafttreten werden die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte sowie von Personen mit akademischen und wissenschaftlichen Qualifikationen nach Deutschland erleichtern. Ziel ist es, die für die Einwanderung und den Erhalt eines deutschen Visums erforderlichen Verfahren erheblich zu vereinfachen, indem bürokratische Hürden weitgehend abgebaut werden. Im Rahmen des Gesetzes wurden einige Anforderungen für den Visumserhalt für qualifizierte Fachkräfte mit einer ausländischen Berufsausbildung sowie für Inhaber ausländischer akademischer Abschlüsse, die diese in Deutschland anerkennen lassen können, geändert.
Es besteht kein Zweifel an der Richtigkeit der Berichte über den steigenden Bedarf Deutschlands an einer großen Anzahl von Arbeitskräften in verschiedenen Fachbereichen, der auf jährlich etwa 400.000 Personen geschätzt wird. Dies ist auf mehrere Gründe zurückzuführen, darunter der Rückgang der Geburtenrate in den letzten Jahren, was zu einer Verringerung der Zahl junger Menschen führte, die als Hauptstütze der Arbeitskräfte gelten. Darüber hinaus gehen viele Arbeitskräfte in den Ruhestand, ohne dass genügend junge Fachkräfte nachrücken, was zu einem erheblichen Mangel an Personal in wichtigen Bereichen wie Medizin, Ingenieurwesen und Tourismus führt. Zudem wandern viele qualifizierte Fachkräfte, die sich bereits in Deutschland befinden, ins Ausland aus, um bessere Arbeitsmöglichkeiten oder größere Vorteile in anderen Ländern zu erhalten.
Umfang der gesetzlichen Neuerungen
Die von der deutschen Regierung vorgenommenen Änderungen umfassten mehrere Bereiche zur Anwerbung von Arbeitskräften, wobei einer der wichtigsten Aspekte die Integration qualifizierter Fachkräfte in den Arbeitsmarkt war. Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Abschaffung der Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet, dass es keine Bevorzugung deutscher Staatsbürger oder EU-Bürger gegenüber anderen ausländischen Arbeitskräften mehr gibt. Zudem wurde es qualifizierten Fachkräften ermöglicht, in jedem Berufsfeld zu arbeiten, das mit ihrer beruflichen Ausbildung übereinstimmt, oder in anderen Berufen, die keine spezifische Ausbildung erfordern, sofern eine Anpassung an die deutschen Vorschriften und Gesetze erforderlich ist.
Vorteile der Gesetzesänderungen
Das neue Gesetz hat zudem die Verfahren für den Erhalt eines Visums zur Einreise nach Deutschland erleichtert und viele komplexe und unnötige Anforderungen abgeschafft. Außerdem wurde der Zugang zur Niederlassungserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland vereinfacht, indem die Aufenthaltsdauer für die unbefristete Niederlassungserlaubnis von fünf auf vier Jahre verkürzt wurde.
Besonders für Ärzte bringen die neuen Gesetzesänderungen erhebliche Vorteile. Das Anerkennungsvisum 16d berechtigt nun zum Aufenthalt in Deutschland für zwei Jahre, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr, um die Anerkennung von Abschlüssen abzuschließen. Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Visa 16d und 16f, die es Ärzten nun erlauben, außerhalb des medizinischen Bereichs bis zu 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Zudem wurde das erforderliche Jahresgehalt für den Erhalt der sogenannten „Blauen Karte EU“ auf 41.041,80 Euro gesenkt.
Die Chancenkarte
Ein weiterer Aspekt ist das Punktesystem im Rahmen eines neuen Einwanderungsprogramms, das als „Chancenkarte“ (Chancenkarte) bezeichnet wird. Dieses System ermöglicht die Einreise nach Deutschland, indem eine ausreichende Anzahl an Punkten gesammelt wird. Dabei gibt es bestimmte Anforderungen, die jeweils eine festgelegte Anzahl an Punkten bringen. Zu den wichtigsten Faktoren gehören Bildungsabschlüsse, nachweisliche Deutsch- oder Englischkenntnisse, mehrjährige Berufserfahrung im Heimatland mit entsprechenden Zertifikaten, sowie Altersvorgaben – bevorzugt unter 35 oder maximal 40 Jahre, wobei jede Altersgruppe eine bestimmte Punktzahl erhält. Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens sechs Punkte gesammelt werden. Anschließend kann der Antrag für das deutsche Visum gestellt werden, das zunächst für bis zu ein Jahr erteilt wird und eine Arbeitsmöglichkeit von bis zu 20 Stunden pro Woche bietet.