Der erste Schritt: Einreichung des Anerkennungsantrags
Im Allgemeinen ist der erste Schritt der Anerkennung in Deutschland die Einreichung des Anerkennungsantrags per Post an die Anerkennungsstelle eines der deutschen Bundesländer, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, deren Einzelheiten auf der Website der ausgewählten Anerkennungsstelle veröffentlicht werden. Jede dieser Stellen hat ihr eigenes Anerkennungsformular, während sich die erforderlichen Unterlagen in der Regel ähneln. Oft gibt es nur einige Unterschiede oder zusätzliche Anforderungen für jede Stelle. Nach Abschluss der Bearbeitung des Antrags wird von der Anerkennungsstelle ein abschließender Bescheid (Bescheid) ausgestellt, der ein Hauptdokument für die Beantragung eines Visums zur Anerkennung darstellt. Dieser Bescheid ist eine Bestätigung der Anerkennungsstelle, dass die ausländischen Qualifikationen des Arztes in Deutschland durch eine Reihe von Verfahren und Prüfungen anerkannt werden können. Die Zeit, die für die Ausstellung des Bescheids benötigt wird, sowie die Geschwindigkeit der Bearbeitung von Anerkennungsanträgen variiert je nach Bundesland und hängt von der Anzahl der eingereichten Anträge und der Anzahl der Mitarbeiter ab.
Die Fachsprachprüfung
Ein ausländischer Arzt darf seinen Beruf nicht ausüben, ohne die Fachsprachprüfung bestanden zu haben. Diese Prüfung dient dazu, sicherzustellen, dass er in der Lage ist, mit Patienten zu kommunizieren, ihre Beschwerden und Symptome zu verstehen und ihnen geeignete Fragen zu stellen. Ebenso wird sichergestellt, dass er in der Lage ist, mit anderen Mitgliedern des medizinischen Teams zu kommunizieren, um eine gute Zusammenarbeit zu gewährleisten, die eine bestmögliche medizinische Versorgung ermöglicht. Das Bestehen der Prüfung ist, wie bereits erwähnt, eine wesentliche Voraussetzung für die berufliche Anerkennung. Nach Bestehen der Prüfung erhält der Arzt eine vorübergehende Berufserlaubnis, bekannt als Berufserlaubnis, die es ihm ermöglicht, als Assistenzarzt in Deutschland zu arbeiten, jedoch ausschließlich im Bundesland, das diese Erlaubnis ausgestellt hat, sowie in den zugehörigen Krankenhäusern zu trainieren. Diese Erlaubnis ist befristet und gilt für maximal zwei Jahre, und eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nur in sehr seltenen und besonderen Fällen möglich, die im Ermessen der Anerkennungsstelle liegen.
Die Kenntnisprüfung
Die Kenntnisprüfung ist eine abschließende Prüfung, die von einem ausländischen Arzt in Deutschland in zwei Fällen abgelegt werden muss: Entweder wenn er seinen Abschluss in einem ausländischen Land erworben hat, dessen ärztliche Abschlüsse in Deutschland nicht vollständig und direkt anerkannt werden (kein Gleichwertigkeitsnachweis), oder wenn der Arzt auf die Bewertung seiner Abschlüsse (Gleichwertigkeitsprüfung) durch den Gutachter verzichtet oder diese im Rahmen seines Antrags bei der Anerkennungsstelle abgelehnt wird. Das Bestehen der Kenntnisprüfung erfordert den Nachweis medizinischer Fähigkeiten und Kenntnisse des Arztes durch das Bestehen einer Reihe von theoretischen und praktischen Prüfungen.
Die Berufserlaubnis
Nach Bestehen der Prüfung erhält der Arzt die dauerhafte Berufserlaubnis als Arzt in Deutschland, vorausgesetzt, er hat auch die Fachsprachprüfung bestanden.
Nach Erhalt der dauerhaften Berufserlaubnis kann der Arzt mit der Suche nach einer Stelle in ganz Deutschland beginnen, indem er sich auf offene Stellen in verschiedenen Krankenhäusern, Kliniken und medizinischen Zentren in den verschiedenen Bundesländern bewirbt. Ebenso kann er mit Krankenhäusern oder spezialisierten medizinischen Einrichtungen Verträge abschließen, um seine Facharztausbildung fortzusetzen. Mit der dauerhaften Berufserlaubnis wird der Arzt deutschen Ärzten gleichgestellt, was Arbeitsmöglichkeiten, Facharztausbildung, Gehalt, beruflichen Aufstieg und akademische Karriere betrifft.