Die Krankenversicherung und das deutsche Visum

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Die Krankenversicherung gehört zu den Anforderungen, die die deutschen Botschaften vor der Erteilung eines Visums für ausländische Ärzte verlangen. Dabei gibt es unterschiedliche Bedingungen je nach Arzt, Botschaft und Bundesland.

Pflicht zur Krankenversicherung

Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet jede Person, die sich auf seinem Staatsgebiet aufhält, unabhängig von ihrem Alter oder Status, eine gültige Krankenversicherung zu haben. So soll sichergestellt werden, dass es immer eine Versicherungsgesellschaft gibt, die die Kosten für notwendige medizinische und therapeutische Maßnahmen für Personen übernimmt, die sich in Deutschland aufhalten möchten, sei es für Arztbesuche, verschiedene medizinische Untersuchungen, medizinische Behandlungen oder notwendige Impfungen. 

Die Idee der Krankenversicherung basiert darauf, dass ein monatlich zu entrichtender Beitrag an eine private oder gesetzliche Versicherungsgesellschaft die Behandlungskosten für die versicherte Person im Krankheitsfall deckt. Der Besitz einer geeigneten Krankenversicherung schützt eine Person vor hohen medizinischen Rechnungen, die sie in Notfällen oder Unfällen zahlen müsste.

Die Krankenversicherung ist für Ärzte je nach Verfahren und Anforderungen für die Visumerteilung erforderlich, sei es im Rahmen der Prüfung ihres Visumantrags oder nach der Erteilung des Visums, da die Ausstellung des Visums im Reisepass oft mit der Vorlage eines Nachweises über eine bestehende Krankenversicherung für die Reise und für Deutschland verbunden ist. Einige Botschaften verlangen auch eine Vorauszahlung für mehrere Monate der Versicherung. Ein Arzt ist zunächst vor seiner Ankunft in Deutschland verpflichtet, sich in einer bestimmten Versicherungskategorie einer privaten Krankenversicherung anzumelden. Nach seiner Ankunft und der Aufnahme einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung kann er sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder in höheren Kategorien der privaten Krankenversicherung versichern.

Voraussetzungen für eine Krankenversicherung

Es gibt allgemeine Anforderungen an die für die Visumerteilung erforderliche Krankenversicherung, darunter, dass die Versicherung eine vollständige Abdeckung für alle Notfälle und Krankenhausaufenthalte bieten muss, dass die Mindestdeckungssumme 30.000 Euro für jeden medizinischen Notfall betragen muss, dass sie für die gesamte erwartete Aufenthaltsdauer des Arztes in Deutschland gültig sein muss, wobei die deutsche Botschaft in der Regel die erforderliche Mindestdauer der Versicherung festlegt, und dass der Versicherungsanbieter von den deutschen Behörden offiziell anerkannt sein muss.

Ablauf

Der Prozess beginnt damit, dass sich der Arzt eine Krankenversicherungsgesellschaft aussucht, bei der er sich versichern möchte, dann kontaktiert er sie, um Angebote einzuholen und die geeignete Versicherungskategorie entsprechend seinen Bedürfnissen auszuwählen, die gleichzeitig die Grundanforderungen für das Visum erfüllt. Danach sendet er die erforderlichen Dokumente, wie seinen Reisepass, und wartet auf die Bearbeitung seines Antrags durch das Unternehmen und den Erhalt der Versicherungsdokumente, die er wiederum der deutschen Botschaft vorlegt.

Die für die Visumerteilung erforderliche Krankenversicherung kann je nach Botschaft leicht variieren, daher ist es wichtig, dass sich der Arzt über die allgemeinen Anforderungen informiert, die er auf der Website der betreffenden deutschen Botschaft nachlesen oder durch direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft per E-Mail erfahren kann.

 

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