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Nationales Visum: Sprachkurs (§16f)

Mit dem Sprachkursvisum Deutschkenntnisse in Deutschland aufbauen: Voraussetzungen für Intensivsprachkurse verstehen, erforderliche Nachweise zusammenstellen und das Visum erfolgreich beantragen.


Anas Haj Hasan - Aktualisiert 7. September 2026 | 11:30

6 Minuten
Optimistische Frau hält in den Händen eine Deutschlandflagge und ein Buch

Für eine erfolgreiche berufliche Integration in Deutschland sind gute Deutschkenntnisse entscheidend. Das Visum zum Sprachkursbesuch nach §16f ermöglicht die Einreise und den Aufenthalt für intensive Deutschkurse.

Aufenthaltsdauer

Das Visum zum Sprachkursbesuch wird für die Dauer des gebuchten Sprachkurses ausgestellt, jedoch maximal für zwölf Monate. Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich, sodass der Gesamtaufenthalt bis zu zwei Jahre betragen kann. Nach Einreise in Deutschland ist bei der zuständigen Ausländerbehörde ein Aufenthaltstitel zu beantragen.

Erwerbstätigkeit

Mit dem Sprachvisum ist eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt. Diese Regelung ermöglicht den Kontakt mit Deutschen, eine schnellere Aneignung der Sprache und die teilweise Finanzierung des Lebensunterhalts während des Spracherwerbs.

Voraussetzungen für die Erteilung

Die Auslandsvertretung prüft, ob folgende Bedingung erfüllt sind:

  • Anmeldung zu einem Deutsch-Intensivsprachkurs mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche – Abend- und Wochenendkurse reichen nicht aus.
  • Zahlungsbestätigung für den gebuchten Sprachkurs.
  • Ausreichende finanzielle Mittel für die gesamte Aufenthaltsdauer.
    Wichtiger Hinweis: Ein laufendes oder abgeschlossenes Anerkennungsverfahren für eine Berufsqualifikation kann die Visumerteilung unterstützen, ist jedoch keine zwingende Voraussetzung. Einige deutsche Auslandsvertretungen verlangen zudem ein bestimmtes Mindestniveau in Deutsch. Welche Sprachnachweise im Einzelfall erforderlich sind, ist abhängig von der zuständigen Auslandsvertretung im Heimatland.

Antragstellung

Der Antrag wird persönlich bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland gestellt. Eine Terminvereinbarung ist in der Regel vorab erforderlich. Weitere Informationen zur Terminvereinbarung sowie zum Ablauf des Vor-Ort-Termins bei einer deutschen Botschaft gibt es hier.

Antragsformular

Das Visumantragsformular kann online ausgefüllt und anschließend als Ausdruck zum Vor-Ort-Termin mitgebracht werden. Das Antragsformular D gibt es hier zum Download.

Eine ausführliche Anleitung zum korrekten Ausfüllen findet sich hier.

Erforderliche Dokumente

Folgende Dokumente sind für die Antragstellung einzureichen. Um Nachforderungen und Verzögerungen zu vermeiden, sollten alle erforderlichen Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft werden:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular D
  • Gültiger Reisepass (mindestens bis zum Ende des geplanten Aufenthalts gültig)
  • Biometrisches, aktuelles Passfoto
  • Anmeldebestätigung für einen Deutsch-Intensivsprachkurs mit mindestens 18 Wochenstunden
  • Zahlungsbestätigung für den Sprachkurs
  • Finanzierungsnachweise
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Falls vorhanden: Nachweis über ein laufendes oder abgeschlossenes Anerkennungsverfahren
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben

Ausführliche Informationen zum Nachweis der finanziellen Mittel und zur Wahl der richtigen Krankenversicherung sowie eine Unterstützung bei der Erstellung eines Lebenslaufs und Motivationsschreibens für den Antrag gibt es in den jeweiligen weiterführenden Artikeln.

Plausibilität, praktische Tipps und Zeitrahmen für die Antragstellung

Bei der Antragstellung ist es wichtig, einen nachvollziehbaren Plan vorzulegen, der den Visumzweck klar darlegt. Für das Sprachvisum bedeutet dies: Es sollte ein konkreter Sprachlernplan vorliegen, der zeigt, welches Sprachniveau angestrebt wird und wie der Spracherwerb strukturiert ablaufen soll. Der Plan sollte realistisch sein und sich innerhalb von maximal zwölf Monaten umsetzen lassen. Falls eine Nebenbeschäftigung geplant ist, kann auch dies im Antrag erwähnt werden.

Ein wichtiger Nachweis ist die Anmeldebestätigung für einen Deutsch-Intensivsprachkurs, die das Engagement unterstreicht, die Deutschkenntnisse unmittelbar nach der Einreise auszubauen. Die Anmeldebestätigung sollte alle wesentlichen Angaben enthalten: Sprachniveau des Kurses, Startdatum, wöchentliche Stundenzahl, Gesamtdauer und Zahlungsbestätigung. Der Kurs muss bei einer seriösen Sprachschule als Präsenzunterricht gebucht werden – keine Online-Kurse – und mindestens 18 Stunden pro Woche umfassen. Der Kursbeginn sollte zeitnah nach der geplanten Visumerteilung liegen, und die Einrichtung sollte in angemessener Entfernung zum angegebenen Wohnort liegen.

Bei der Wahl des Sprachniveaus gilt: Der gebuchte Kurs sollte dem nächsthöheren Niveau entsprechen. Die konkreten Anforderungen an diese Nachweise können je nach Botschaft variieren – eine vorherige Recherche bei der zuständigen Auslandsvertretung ist daher empfehlenswert. Entscheidend ist außerdem der Nachweis, dass die Finanzierung für die gesamte Aufenthaltsdauer gesichert ist, einschließlich der Kursgebühren.

Der Antrag sollte mehrere Monate vor dem geplanten Kursbeginn gestellt werden, da die Bearbeitungszeiten variieren können. Eine frühzeitige Terminvereinbarung ist besonders vor Kursbeginn wichtig.

Bearbeitungszeit und -gebühren

Die Bearbeitung eines nationalen Visums dauert in der Regel zwischen sechs und acht Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern. Die Gebühr für ein nationales Visum beträgt derzeit 75 Euro und kann sich ändern. Sie ist unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nicht erstattungsfähig. Weitere Informationen zur Bearbeitungszeit des Visumantrags finden sich hier.

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Nationale Visa
Sprachkursvisum

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