Gleichwertigkeitsprüfung: | Kenntnisprüfung: |
Erwerb der dauerhaften Berufserlaubnis in Deutschland (Approbation) | Erwerb der dauerhaften Berufserlaubnis in Deutschland (Approbation) |
Gleichwertigkeitsprüfung: | Kenntnisprüfung: |
Überprüfung, dass der ausländische Abschluss dem deutschen Abschluss vollständig gleichwertig ist | Überprüfung der theoretischen und praktischen Kenntnisse des Arztes, um sicherzustellen, dass er die deutschen Standards erfüllt |
Gleichwertigkeitsprüfung: | Kenntnisprüfung: |
Ein spezialisierter Gutachter führt einen detaillierten Vergleich der Studienpläne, Studiendauer, praktischen Ausbildung und anderer akademischer Aspekte durch | Der Arzt unterzieht sich schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen zur Beurteilung seines medizinischen Wissens |
Gleichwertigkeitsprüfung: | Kenntnisprüfung: |
Einreichung vollständiger Unterlagen, die den Studienplan und praktische Erfahrungen darlegen | Antrag auf Registrierung mit Nachweis über das Bestehen der Fachsprachprüfung (in den meisten Bundesländern) |
Gleichwertigkeitsprüfung: | Kenntnisprüfung: |
Einreichung vollständiger Unterlagen, die den Studienplan und praktische Erfahrungen darlegen | Wenn erhebliche Unterschiede zwischen dem ausländischen und dem deutschen Abschluss bestehen und somit eine direkte Anerkennung durch die Gleichwertigkeitsprüfung nicht möglich ist – sei es aufgrund negativer Erfahrungen von Absolventen derselben Universität oder wegen fehlender gegenseitiger Anerkennungsabkommen zwischen Deutschland und dem Ausstellungsland des Abschlusses |
Gleichwertigkeitsprüfung: | Kenntnisprüfung: |
Erfordert die Bereitstellung vollständiger akademischer und universitärer Dokumente sowie Erfahrungsnachweise, die genau übersetzt sind und den deutschen Fachterminologien und Standards entsprechen | Erfordert ein umfassendes Studium der anerkannten Fachliteratur und eine intensive Prüfungsvorbereitung |
Gleichwertigkeitsprüfung: | Kenntnisprüfung: |
Im Durchschnitt 12 bis 18 Monate | Im Durchschnitt etwa 12 Monate in den meisten Bundesländern |
Gleichwertigkeitsprüfung: | Kenntnisprüfung: |
Einheitlich in den meisten Bundesländern, da das Zentrum für Zeugnisbewertung in Bonn zuständig ist | Die Wartezeit auf einen Prüfungstermin sowie der Schwierigkeitsgrad und teilweise auch der Prüfungsinhalt variieren je nach Bundesland |
Gleichwertigkeitsprüfung: | Kenntnisprüfung: |
In der Regel einfacher, wenn der Abschluss den deutschen Standards entspricht | Gilt als anspruchsvoller und erfordert eine intensive Vorbereitung |
Gleichwertigkeitsprüfung: | Kenntnisprüfung: |
Die Kosten sind hoch und können bis zu 2000 Euro betragen | Relativ akzeptabel, im Durchschnitt 800 Euro |
Gleichwertigkeitsprüfung: | Kenntnisprüfung: |
Direkte Erteilung der Approbation, wenn die vollständige Gleichwertigkeit nachgewiesen wird | Erteilung der Approbation nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung |
Gleichwertigkeitsprüfung: | Kenntnisprüfung: |
Es gibt keine Wiederholung des gleichen Überprüfungsprozesses, jedoch kann Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt werden, wenn neue Dokumente und Unterlagen vorgelegt werden, oder ein spezialisierter Anwalt kann hinzugezogen werden | Die Anzahl der Prüfungsversuche ist auf maximal drei begrenzt. Im Falle eines Nichtbestehens kann die Prüfung nach einer festgelegten Wartezeit (in der Regel 3 Monate) wiederholt werden |
Gleichwertigkeitsprüfung: | Kenntnisprüfung: |
Wenn der Abschluss weitgehend mit deutschen Abschlüssen übereinstimmt | Wenn erhebliche Unterschiede zwischen dem ausländischen und dem deutschen Abschluss bestehen |