Aufenthaltsdauer
Es ist wichtig, dass der Arzt die erlaubte Aufenthaltsdauer mit diesem Visum nicht überschreitet, da dies zu erheblichen Problemen führen und ein Einreiseverbot für Deutschland für einen bestimmten Zeitraum nach sich ziehen kann. Um dies zu vermeiden, kann die Gültigkeit dieses Visums jederzeit überprüft werden, indem man diese offizielle Website besucht.
Voraussetzung für ein Visum – Interview und Entscheidungsschreiben
Für die Beantragung eines Schengen-Visums ist ein Interview bei der deutschen Botschaft und die die Vorlage von Dokumenten, insbesondere von Nachweisen über den Reisegrund nach Deutschland, auch bekannt als Einladungsschreiben nach Deutschland, erforderlich. Falls der Reisegrund die Teilnahme an einem Kurs oder einer medizinischen Konferenz ist, muss eine Anmeldebestätigung vorgelegt werden. Falls es sich um einen Besuch bei Familienangehörigen oder Freunden handelt, müssen Nachweise über die Personen, die der Arzt besuchen möchte, erbracht werden. Falls der Arzt sich zur Kenntnisprüfung anmelden möchte, muss er einen Nachweis über die Anmeldung zur Prüfung vorlegen.
Bankkonto und Krankenversicherung
Es ist erforderlich, ein angemessenes Bankkonto zu besitzen, um die Kosten für Reise und Aufenthalt für mindestens 90 Tage zu decken. Ebenso erforderlich ist eine gültige Krankenversicherung für die gesamte Dauer des Visums. Es kann auch erforderlich sein, Nachweise über die Rückkehrabsicht des Antragstellers in sein Heimatland vorzulegen. Das kann zum Beispiel ein Arbeitsvertrag oder ein Nachweis über enge familiäre Bindungen im Herkunftsland sein, die seine Rückkehr notwendig machen.
Hinweise zur Gültigkeitsdauer
Es ist zu beachten, dass das Visum nicht verlängert werden kann und der Inhaber das deutsche Hoheitsgebiet nach Ablauf der Gültigkeit verlassen muss. Falls er erneut nach Deutschland einreisen möchte, muss er ein neues Schengen-Visum oder eine andere Art des deutschen Visums beantragen. In Ausnahmefällen kann eine Verlängerung genehmigt werden, meistens für Personen mit bestimmten gesundheitlichen Problemen, die sie an der Ausreise hindern. In diesem Fall erlauben die deutschen Behörden der betroffenen Person, in Deutschland zu bleiben, bis sich ihr Gesundheitszustand verbessert.
Bearbeitungsdauer und -gebühren
Die Bearbeitung eines Schengen-Visumantrags dauert im Durchschnitt etwa 10 Werktage, daher sollte der Antrag mindestens 15 Tage vor dem geplanten Reisetermin bei der Botschaft eingereicht werden (es ist besser, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, falls dies machbar ist). Der Antrag muss mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen eingereicht werden, und die entsprechenden Visagebühren müssen gemäß den Angaben auf der Website der zuständigen deutschen Botschaft bezahlt werden. Generell betragen die Gebühren 70 – 90 Euro für Erwachsene und 45 Euro für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren. Für Kinder unter 6 Jahren fallen keine Gebühren an.
Sichere Prüfungsteilnahme mit Schengen-Visum
Ärzte, die ein Schengen-Visum besitzen, können problemlos an medizinischen Fachsprachenprüfungen oder der Kenntnisprüfung teilnehmen, solange das Visum gültig ist und die erlaubte Aufenthaltsdauer nicht überschritten wird. Falls der Arzt die Prüfung besteht, muss er Deutschland verlassen und in sein Heimatland zurückkehren, um ein Langzeitvisum zu beantragen, da das Schengen-Visum Typ C nicht verlängert oder in ein Langzeitvisum umgewandelt werden kann. Derzeit gibt es jedoch gesetzliche Änderungen, die möglicherweise die Umwandlung eines Schengen-Visums Typ C in ein Langzeitvisum erlauben, falls der Arzt einen gültigen Arbeitsvertrag vorlegen kann oder nachweisen kann, dass er finanziell in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt in Deutschland eigenständig zu finanzieren, sei es durch ein Sperrkonto, eine Bürgschaft oder ein Stipendium.