Master & Zweit-Zulassung für ausländische Ärzte in Deutschland

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Viele Ärzte möchten nach Deutschland reisen, um ihre akademische Ausbildung fortzusetzen und einen Master- oder Doktortitel von deutschen Universitäten zu erhalten. Einer der Hauptgründe dafür besteht darin, dass Deutschland in den Bereichen Gesundheit und Bildung international führend ist. Zudem sind deutsche Abschlüsse in vielen Ländern anerkannt und gefragt. Die deutschen Universitäten belegen aufgrund ihrer hochqualifizierten und erfahrenen Lehrkräfte, die den Ärzten helfen, Wissen und Wissenschaft in verschiedenen Fachbereichen zu erlangen, Spitzenplätze in internationalen Ranglisten. Die Studiengebühren sind im Vergleich zu anderen Ländern niedrig und es gibt Studienprogramme, die auf Englisch unterrichtet werden.

Stipendien

Zudem gibt es viele Stipendien für internationale Studierende, die einen großen Teil der Lebens- und Unterkunftskosten abdecken, wobei einige Stipendien sogar die Reisekosten nach und von Deutschland übernehmen.

Das Reisen zum Zweck des Erwerbs eines Master- oder Doktortitels wird als "Zweit-Zulassung" bezeichnet, d.h. die akademische Anerkennung von ausländischen Abschlüssen für Ärzte aus ihrem Heimatland, um sicherzustellen, dass sie ihr Studium an deutschen Universitäten fortsetzen können. Es unterscheidet sich von der Anerkennung für die ärztliche Tätigkeit.

Arten von Visa

Ärzte, die ihre akademische Ausbildung in Deutschland fortsetzen möchten, benötigen ein Visum. Es gibt zwei Arten von Visa, die man erhalten kann: Erstens das potenzielle Studentenvisum, das für Ärzte geeignet ist, die noch keine Zulassung von einer deutschen Universität oder Bildungseinrichtung erhalten haben. Es hat eine Gültigkeit von drei Monaten und kann auf sechs Monate verlängert werden, währenddessen der Arzt versucht, einen Studienplatz zu erhalten. Nach der Zulassung muss der Arzt beim Ausländeramt in der Stadt einen Aufenthaltstitel als Student beantragen.

Zweitens gibt es das Studentenvisum für Ärzte, die eine Zulassung von einer deutschen Universität oder Bildungseinrichtung erhalten haben. Es ist zwei Jahre gültig, außer wenn das Studienprogramm kürzer ist (zum Beispiel ein Masterprogramm von nur einem Jahr), in diesem Fall wird das Visum nur für die Dauer des Masterstudiums ausgestellt. Sobald der Arzt in Deutschland ist, muss er das Ausländeramt aufsuchen, um die Aufenthaltsgenehmigung als Student zu erhalten.

Voraussetzungen für das Visum

Zu den erforderlichen Dokumenten für die Zulassung zum Masterstudium in Deutschland und für die Beantragung des deutschen Visums gehören das Bachelor-Diplom, das Abiturzeugnis und andere vorhandene Zertifikate, der Nachweis der Englischkenntnisse für Programme, die auf Englisch unterrichtet werden, durch ein IELTS/TOEFL-Zertifikat, Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 oder B1 mit einem anerkannten Sprachtestzertifikat (Goethe-Institut, telc GmbH, Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD), TestDaF-Institut, ECL Prüfungszentrum), ein Motivationsschreiben und ein detaillierter Lebenslauf sowie ein gültiger Reisepass. Außerdem muss der Arzt den finanziellen Nachweis erbringen, dass er die Lebenshaltungskosten in Deutschland decken kann, entweder durch den Nachweis eines Sperrkontos, das bestätigt, dass der Arzt über genügend Geld verfügt, um seinen Lebensunterhalt in Deutschland zu bestreiten, oder durch eine persönliche Bürgschaft von einer in Deutschland ansässigen Person oder durch den Nachweis eines Stipendiums, das die Lebenshaltungskosten in Deutschland abdeckt. Ein Krankenversicherungsschutz für den Studenten ist ebenfalls erforderlich.

Bewerbung um einen Studienplatz – Voraussetzungen

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass einige deutsche Universitäten die vollständige Anerkennung des ausländischen Abschlusses des Arztes oder sogar die dauerhafte Berufserlaubnis (Approbation) in Deutschland als Voraussetzung für die Bewerbung um einen Studienplatz verlangen. Falls der Arzt diese Anerkennung nicht vorab hat, kann er während seines Studiums in Deutschland die Verfahren zur Anerkennung und Erlangung der dauerhaften Berufserlaubnis (Approbation) durchführen.

 

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