Nachweis der ausreichenden finanziellen Mittel für das deutsche Visum

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Für einen Arzt erfordert der Erhalt des deutschen Visums den Nachweis seiner Fähigkeit, die Kosten für den Aufenthalt und den Lebensunterhalt bis zum Bestehen der Anerkennungsprüfungen und der Aufnahme einer geeigneten Arbeit zu decken. Der Nachweis der finanziellen Mittel und die Verfügbarkeit ausreichender finanzieller Ressourcen sind wesentliche Voraussetzungen für die Visumerteilung.

Es gibt verschiedene Methoden, dies nachzuweisen, darunter die Eröffnung eines Sperrkontos, die persönliche Bürgschaft, ein Arbeitsvertrag oder der Nachweis einer Stipendienzusage von einer deutschen Bildungseinrichtung.

Möglichkeit 1: Eröffnung eines Sperrkontos

Zu den gängigsten Methoden, um die finanziellen Mittel nachzuweisen, gehört die Eröffnung eines Sperrkontos. Dies ist ein spezielles Bankkonto, auf das der erforderliche Betrag für die Bankgarantie eingezahlt wird, gemäß den Anforderungen der Botschaft. Der Antragsteller erhält eine Bestätigung über das Sperrkonto und reicht diese zusammen mit den anderen erforderlichen Dokumenten während des Visainterviews ein. Was bedeutet es jedoch, dass das Konto "gesperrt" ist? Das bedeutet, dass der Kontostand nicht auf einmal abgehoben werden kann. Vielmehr wird der Betrag monatlich auf das Girokonto des Arztes überwiesen, das nach der Ankunft in Deutschland eröffnet wird. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass der Arzt regelmäßige monatliche finanzielle Mittel erhält, um die Kosten für Unterkunft und Lebenshaltung in Deutschland zu decken.

Es sei darauf hingewiesen, dass der Betrag des Sperrkontos je nach Art des Visums variiert. Derzeit erfordert das Visum zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen 16D ein Sperrkonto mit einem Betrag von 13.104 Euro gemäß den letzten Änderungen. Dieser Betrag unterliegt jedoch ständigen Änderungen aufgrund wirtschaftlicher Veränderungen und der Inflationsrate. Daher sollte der Visumantragsteller die Website der Botschaft konsultieren, um den aktuellen Betrag zu überprüfen.

Möglichkeit 2: Die Bürgschaft

Eine andere Methode ist die persönliche Bürgschaft, die gemäß den §§ 66 – 68 des Aufenthaltsgesetzes von einer deutschen Ausländerbehörde ausgestellt wird. In der Regel beträgt die Dauer der persönlichen Bürgschaft fünf Jahre. Hierbei wird der Arzt von einem Verwandten oder Freund, der in Deutschland lebt, durch ein offizielles Schreiben an die zuständige Ausländerbehörde des Wohnortes des Bürgen unterstützt. Der Bürge übernimmt die volle finanzielle Verantwortung für den Arzt während seines Aufenthalts in Deutschland. Um die Genehmigung der Ausländerbehörde zu erhalten, muss der Bürge bestimmte Nachweise wie eine Gehaltsabrechnung vorlegen, um zu belegen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um den Arzt während des Aufenthalts zu unterstützen, sowie einen Nachweis über den Besitz oder den Mietvertrag für eine Unterkunft. Nach der Vorlage der Unterlagen wird diese von der Ausländerbehörde geprüft und eine Genehmigung erteilt. In der Regel ist diese Bestätigung nur sechs Monate gültig, da sich die finanziellen Verhältnisse des Bürgen ändern können. Wenn der Arzt das Visum also nicht rechtzeitig erhält, muss der Bürge eine neue Genehmigung von der Ausländerbehörde einholen.

Möglichkeit 3: Nachweis eines Stipendiums

Für Ärzte, die mit einem Studienvisum nach Deutschland reisen, um ihre akademischen Studien an einer anerkannten deutschen Universität fortzusetzen, kann der Nachweis eines Stipendiums vorgelegt werden. Wenn das Stipendium sowohl Unterkunft und Studium abdeckt und vom Stipendiengeber ein monatliches Gehalt gezahlt wird, kann der Arzt das Visum ohne Sperrkonto oder persönliche Bürgschaft erhalten. Sollte das Stipendium jedoch nur einen Teil der Lebenshaltungskosten in Deutschland decken, wird die Botschaft den Nachweis eines Sperrkontos verlangen, um die verbleibenden Kosten zu decken.

Möglichkeit 4:  Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages

Die Möglichkeit, einen geeigneten Arbeitsvertrag zu sichern, stellt eine der erfolgloseren Methoden dar, um ein Visum zu erhalten, da die Chancen für Ärzte, die sich noch außerhalb Deutschlands befinden, nur unter sehr speziellen Bedingungen bestehen. Ein Beispiel hierfür wäre ein Arzt, der eine unbefristete Zulassung aufgrund der Anerkennung von Qualifikationen ohne die Notwendigkeit, die Kenntnisprüfung (Kenntnisprüfung) abzulegen, erhalten hat und zuvor die Fachsprachenprüfung (Fachsprachprüfung) bestanden hat, die er mit einem Schengen-Visum für Kurzaufenthalte abgelegt hat. In diesem Fall könnte der Arzt möglicherweise einen Arbeitsvertrag erhalten.

 

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