Verpflichtungserklärung: Die persönliche Bürgschaft als Alternative zum Sperrkonto

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Deutschland ist ein Ziel für viele ausländische Ärzte, die ihre medizinische Qualifikation anerkennen lassen und im Ausland arbeiten möchten. Um ein Visum zu erhalten, muss der Arzt nachweisen, dass er in der Lage ist, seine Lebenshaltungs- und Aufenthaltskosten bis zum Bestehen der Anerkennungsprüfungen zu decken. Es gibt verschiedene Optionen, die der Arzt nutzen kann, um seine finanzielle Fähigkeit im Rahmen des Visumantrags nachzuweisen. Die gängigste Option ist das gesperrte Bankkonto. Weitere Möglichkeiten sind ein Arbeitsvertrag und der Erhalt eines Stipendiums zur Deckung der Lebenshaltungskosten von Bildungseinrichtungen oder Akademien. Zusätzlich zu diesen Optionen kann auch eine persönliche Bürgschaft von einer in Deutschland ansässigen Person vorgelegt werden, was als Verpflichtungserklärung „gemäß den §§ 66 bis 68 des Aufenthaltsgesetzes“ bekannt ist und eine geeignete Möglichkeit darstellt, die finanzielle Fähigkeit nachzuweisen.

Die Verpflichtungserklärung

Die Verpflichtungserklärung (Verpflichtungserklärung) ist ein Dokument, das von den Ausländerbehörden der deutschen Bundesländer ausgestellt wird und bestätigt, dass der Bürge sich verpflichtet, sämtliche Lebenshaltungskosten des Arztes in Deutschland während des Anerkennungsverfahrens zu übernehmen. Diese Kosten umfassen Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, grundlegende Bedürfnisse sowie Krankenversicherung und Behandlungskosten im Krankheitsfall. Ebenfalls werden alle weiteren Kosten übernommen, die von den deutschen Behörden für den ausländischen Arzt getragen werden müssen.

Voraussetzungen für eine Bürgschaft

Es gibt bestimmte grundlegende Anforderungen, die der Bürge erfüllen muss, um den Arzt zu unterstützen und eine Verpflichtungserklärung zu erhalten. Der Bürge muss in Deutschland ansässig sein und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates besitzen oder einen gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland haben, der während des gesamten geplanten Visums des Arztes gültig bleibt. Es ist auch wichtig, dass der Bürge einen Nachweis über ausreichendes Einkommen erbringt, um sowohl seinen eigenen Lebensunterhalt als auch den des Arztes, den er unterstützen möchte, sicherzustellen. Der Bürge muss außerdem über eine ausreichende Wohnfläche verfügen, die es ihm ermöglicht, den ausländischen Arzt aufzunehmen (in der Regel etwa 15 – 18 m² pro Person). Es ist zu beachten, dass Personen mit einem Aufenthaltsgestattungsverfahren (Aufenthaltsgestattung), Duldung oder einer Fiktionsbescheinigung keine Verpflichtungserklärung abgeben dürfen.

Der Bürge kann verschiedene Dokumente vorlegen, um sein Einkommen nachzuweisen und eine Verpflichtungserklärung zu erhalten. Die erforderlichen Dokumente hängen von der Art der Tätigkeit des Bürgen ab. Wenn der Bürge in Deutschland beschäftigt ist, muss er in der Regel eine Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate vorlegen. Für Rentner ist dasselbe erforderlich. Selbstständige können eine Steuerbescheinigung über ihr Einkommen der letzten drei Monate einreichen. Alternativ kann auch ein Kontoauszug eines deutschen Bankkontos als Beweis für ein ausreichendes Einkommen dienen.

Es sei darauf hingewiesen, dass das erforderliche Einkommen für die Bürgschaft des ausländischen Arztes in Deutschland je nach Situation variiert und regelmäßig angepasst wird, je nach Inflation und Lebenshaltungskosten. Es kann jedoch allgemein gesagt werden, dass ein alleinstehender Bürge ein monatliches Einkommen von mindestens 2.700 Euro haben muss, um einen ausländischen Arzt zu unterstützen. Dies ändert sich jedoch, wenn der Bürge verheiratet ist und Kinder hat. In diesem Fall muss der Bürge in der Lage sein, zunächst seinen eigenen Lebensunterhalt und den seiner Familie zu decken, bevor er einen weiteren Menschen unterstützen kann. Diese Summe steigt auch, wenn der Bürge mehrere Personen gleichzeitig oder den ausländischen Arzt zusammen mit einem Familienmitglied (wie Ehefrau oder Kinder) unterstützt.

Ausstellung einer Verpflichtungserklärung für den Bürgen

Der Ablauf der Ausstellung einer Verpflichtungserklärung für den Bürgen erfordert, dass dieser zur Ausländerbehörde in seinem Wohngebiet geht, um die Anforderungen und notwendigen Dokumente zu überprüfen. Wenn der Bürge alle Anforderungen erfüllt, muss er die erforderlichen Dokumente vorlegen und die notwendigen Gebühren zahlen. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören der Personalausweis oder Reisepass des Bürgen, eine Kopie des Reisepasses des ausländischen Arztes, ein Nachweis über ein ausreichendes Einkommen oder Ersparnisse des Bürgen, ein Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für eine Wohnfläche sowie die ordnungsgemäße Ausfüllung des Antragsformulars für die Verpflichtungserklärung. Nach der Zahlung der Gebühren wird dem Bürgen die Verpflichtungserklärung ausgestellt, die nur für sechs Monate nach Ausstellung gültig ist. Sollte der Arzt das Visum nicht innerhalb dieser Frist erhalten, muss der Bürge eine neue Verpflichtungserklärung ausstellen lassen.

Sobald die Verpflichtungserklärung der deutschen Botschaft zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen vorgelegt wird und der Arzt das Visum erhält, kann der Bürge die Verpflichtungserklärung nicht mehr zurückziehen. Der Bürge bleibt gegenüber den deutschen Behörden verpflichtet, den Arzt zu unterstützen, bis dieser eine Arbeit in Deutschland gefunden hat und sein Aufenthaltstitel gemäß diesem Visum verlängert wird. Die Verpflichtung erlischt, wenn das Visum des Arztes abläuft und dieser Deutschland verlässt. Generell kann die Verpflichtung nicht länger als fünf Jahre bestehen.

Geltungsbereich

Alles, was oben beschrieben wurde, gilt für ausländische Ärzte und ähnliche Personen, die nach Deutschland reisen möchten, ohne ein Festgeldkonto oder eine der anderen Optionen, die die finanzielle Fähigkeit zur Deckung der Lebenshaltungskosten in Deutschland nachweisen, zu verwenden. Sie können ihren Visumantrag zusammen mit der Verpflichtungserklärung als Nachweis der finanziellen Fähigkeit während ihres Aufenthalts in Deutschland einreichen.

 

 

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