Unterschiede bei der Anerkennung
Ärzte aus dem Ausland können ihre medizinischen Abschlüsse in allen deutschen Bundesländern anerkennen lassen, doch gibt es einige Unterschiede, insbesondere in Bezug auf die Anforderungen der Anerkennung. Die Anerkennungsstellen in den verschiedenen Bundesländern unterscheiden sich hinsichtlich der geforderten Unterlagen, die für die Antragstellung notwendig sind. Einige Bundesländer verlangen beispielsweise ein Deutschnachweis für die Ausstellung des Bescheides, zum Beispiel Sachsen, während andere Bundesländer dies nicht tun, wie etwa Rheinland-Pfalz. Ebenso unterscheiden sich die Bundesländer hinsichtlich der Bearbeitungszeit der Anträge. In Bundesländern mit einer hohen Anzahl an Anträgen dauert die Bearbeitung länger, während sie in anderen Bundesländern schneller erfolgen kann. Auch die Schwierigkeit der Anerkennungsprüfungen variiert: In einigen Bundesländern wie in Nordrhein-Westfalen sind die Prüfungen sehr anspruchsvoll, während sie in anderen, wie in Baden-Württemberg, relativ akzeptabel sind.
Die Höhe der Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten in dem Bundesland, in das der Arzt seinen Antrag stellen möchte, sind ebenfalls ein wichtiger Aspekt, den er berücksichtigen sollte. Die Bundesländer unterscheiden sich hinsichtlich der Lebenshaltungskosten, der Verfügbarkeit von Wohnungen, der administrativen Verfahren mit der Stadtverwaltung und der Ausländerbehörde sowie der Akzeptanz von Ausländern durch die einheimische Bevölkerung. Es sollte auch bedacht werden, wie viele Arbeitsmöglichkeiten im Bundesland vorhanden sind, da in Bundesländern mit weniger ausländischen Ärzten tendenziell mehr Arbeitsmöglichkeiten bestehen als in den Bundesländern mit einer hohen Dichte an ausländischen Ärzten.
Tipps zur Auswahl
Der Arzt muss alle Details des Bundeslandes, an das er seine Unterlagen zur Anerkennung senden möchte, sorgfältig prüfen. Ein Faktor, der bei der Wahl des Bundeslandes hilfreich sein kann, ist, ob er dort einen Freund oder Verwandten hat. Es ist wichtig, jemanden zu haben, dem er vertrauen kann, um den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die Anerkennungsstelle zu senden (es ist nicht erforderlich, dass die Person sich im gleichen Bundesland befindet). Diese Person kann den Arzt auch vor den offiziellen Stellen vertreten, falls erforderlich, und ihm bei der Wohnungssuche, der Anmeldung bei der Stadtverwaltung und der Ausländerbehörde sowie der Beschaffung einer SIM-Karte und der Erledigung anderer notwendiger Formalitäten helfen, die zu Beginn schwierig sein können, wenn der Arzt alleine ist.
Es ist ratsam, das Bundesland basierend auf dem Sprachniveau des Arztes auszuwählen, wenn er seine Unterlagen an die Anerkennungsstelle sendet. Wenn das Bundesland ein höheres Deutschniveau (B1/B2) verlangt, sollte der Arzt warten, bis er das erforderliche Niveau erreicht hat, um den Bescheid zu erhalten. Falls der Arzt schnell reisen und seinen Antrag schnell bearbeiten lassen möchte, sollte er ein Bundesland wählen, in dem die Bearbeitungszeit nicht zu lange dauert. In einigen Bundesländern kann die Wartezeit für den Bescheid mehr als 6 Monate betragen, was die Arbeitsaufnahme verzögern könnte.
Ist ein Wechsel des Bundeslands möglich?
Was die Möglichkeit betrifft, das Bundesland nach der Einsendung der Unterlagen zur Anerkennungsstelle zu wechseln, so ist dies natürlich möglich, indem ein Antrag gestellt wird, um die Akte in das neue Bundesland zu übertragen. Der Arzt kann jedoch erst dann einen Antrag zur Anerkennung im neuen Bundesland stellen, wenn die Akte im ursprünglichen Bundesland abgeschlossen ist. Es ist nicht erlaubt, einen Antrag in mehreren Bundesländern gleichzeitig zu stellen, da der Prozess je nach Bundesland unterschiedlich lange dauert.