Die wichtigsten Informationen zum Sprachzertifikat und zur Bürgschaft
Das Sprachzertifikat gilt als eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erhalt eines langfristigen Visums. In der Regel verlangen die Botschaften ein zertifiziertes B1- oder B2-Zertifikat, das den erfolgreichen Abschluss einer anerkannten Deutschprüfung bestätigt (z.B. Goethe-Institut, GmbH telc, TestDaF oder ÖSD). Der Arzt sollte die Website der Botschaft, bei der er das Interview führen möchte, konsultieren, um sich über das erforderliche Sprachniveau und die anerkannten Zertifikate zu informieren.
Während des Interviews wird auch überprüft, ob der Arzt in der Lage ist, die Lebenshaltungskosten in Deutschland zu decken. Dies kann durch Vorlage eines Sperrkontos nachgewiesen werden, das für ein Jahr mit einem Betrag von 13.104 Euro gedeckt ist. Es ist wichtig, den aktuellen Betrag auf der Website der Botschaft zu überprüfen, da dieser regelmäßig von den deutschen Behörden angepasst wird. Alternativ kann auch eine persönliche Bürgschaft eines in Deutschland ansässigen Verwandten vorgelegt werden oder der Nachweis eines Arbeitsvertrags wird bei einer deutschen Institution oder einer Bildungsförderung durch eine deutsche Bildungseinrichtung erbracht.
Die Bescheinigung des Anerkennungszentrums
Die Bescheinigung des Anerkennungszentrums („Bescheid“) ist eine wesentliche Voraussetzung für die Beantragung des Visums. Sie muss während des Botschaftsinterviews vorgelegt werden und dient als Anerkennung des Anerkennungszentrums, dass die ausländischen Qualifikationen des Arztes in Deutschland durch eine Reihe von Verfahren und Prüfungen angepasst werden können.
Weitere Voraussetzungen für das Visum
Zusätzlich zu den oben genannten grundlegenden Dokumenten gibt es auch eine Reihe weiterer Anforderungen für die Beantragung eines langfristigen Visums. Dazu gehört der Nachweis einer Anmeldung an einer deutschen Sprachschule für fortgeschrittene und spezialisierte Kurse (B2 – C1) sowie der Nachweis eines Wohnsitzes. Bis vor kurzem war es ausreichend, eine Hotelreservierung für etwa zwei Wochen in der Nähe der Sprachschule vorzulegen, bei der der Arzt eingeschrieben ist, um eine vorübergehende Unterkunft nachzuweisen, bis er eine geeignete Wohnung findet. Inzwischen verlangen jedoch einige Botschaften, dass der Antragsteller bereits über eine Unterkunft für die Dauer der gebuchten Sprachkurse verfügt, die eine monatliche Miete von maximal 600 Euro nicht überschreiten sollte. Alternativ kann auch eine Einladung von einem in Deutschland ansässigen Verwandten für einen Zeitraum von zwei Monaten vorgelegt werden, wenn dieser in der Nähe des Sprachkursortes wohnt.
Die Krankenversicherung
Darüber hinaus muss eine Krankenversicherung für die Reise nach Deutschland nachgewiesen werden, da der Arzt nicht ohne eine solche Versicherung in Deutschland bleiben darf. Die Krankenversicherung muss während der gesamten voraussichtlichen Aufenthaltsdauer gültig sein. Die Botschaft gibt in der Regel genau an, für welche Dauer die Versicherung abgeschlossen sein muss und ob ein Vorauszahlungsnachweis an die Versicherungsgesellschaft erforderlich ist.
Nachweis aller Qualifikationen, Passfoto und Lebenslauf
Es ist auch notwendig, dass der Arzt beglaubigte und übersetzte Kopien aller seiner akademischen und beruflichen Qualifikationen sowie Nachweise seiner Berufserfahrung vorlegt, zusätzlich zu dem Visumantragsformular, das online auf der Website des deutschen Außenministeriums ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und zum Interview mitgebracht werden muss.
Ferner müssen aktuelle biometrische Passfotos, ein Motivationsschreiben, ein Lebenslauf sowie ein gültiger Reisepass vorgelegt und die Interviewgebühren, die normalerweise zwischen 70 – 90 Euro liegen, bezahlt werden.
Frist zur Nachreichung
Wenn der Arzt zum Interview ohne eines der oben genannten Dokumente erscheint, gewähren einige Botschaften eine Frist, um fehlende Unterlagen nachzureichen. Erst danach wird mit der Bearbeitung des Antrags und der Entscheidung über die Ausstellung des Visums begonnen. Einige Botschaften hingegen nehmen Anträge ohne vollständige Dokumente nicht entgegen und lehnen sie sofort ab. Dies hängt von der Art des fehlenden Dokuments ab. Fehlt eines der drei wesentlichen Dokumente (Bescheid, Sprachzertifikat und Nachweis der finanziellen Mittel), besteht die Gefahr einer Ablehnung des Visumsantrags.