Die Besonderheiten eines Sperrkontos
Ein Arzt, der zum ersten Mal von einem Sperrkonto hört und eine Reise plant, sollte wissen, dass es sich um eine besondere Art von Bankkonto handelt. Die Besonderheit besteht darin, dass Geld eingezahlt werden kann, jedoch nicht ohne Genehmigung anderer Stellen (wie Botschaften oder Ausländerbehörden) abgehoben oder zurücküberwiesen werden darf. Für die Erteilung des Visums ist ein Sperrkonto mit einem bestimmten Betrag erforderlich, der sich nach der Dauer des Visums richtet. Dabei wird der monatliche Überweisungsbetrag auf das Girokonto des Arztes, das er nach seiner Ankunft in Deutschland eröffnet, im Voraus festgelegt. Eine weitere Einschränkung des Sperrkontos besteht darin, dass es nur mit Zustimmung der Botschaft oder der Ausländerbehörde aufgelöst oder freigegeben werden kann.
Höhe des Sperrbetrags
Der erforderliche Betrag auf diesem Konto variiert je nach Art des Visums, das der Arzt beantragen möchte. Die deutsche Regierung passt die erforderliche Summe regelmäßig an die Inflationsrate und die wirtschaftliche Lage des Landes an. 2024 etwa betrug der Sperrbetrag für Ärzte, die mit einem Anpassungsvisum nach §16d reisen möchten, gemäß den jüngsten Änderungen 13.104 Euro. Der Arzt erhält daraus eine monatliche Überweisung von 1.092 Euro. Für Ärzte, die mit einem Studienvisum an einer deutschen Universität einreisen möchten, beträgt der Sperrbetrag derzeit 11.904 Euro, mit einer monatlichen Überweisung von 992 Euro.
Benötigte Dokumente
Die für die Eröffnung des Kontos erforderlichen Dokumente sind nicht zahlreich. Sie umfassen den Nachweis der Identität, einschließlich grundlegender persönlicher Informationen, eines gültigen Reisepasses, aktueller Passfotos sowie grundlegender Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer. Die Anforderung eines Nachweises über die Herkunft der eingezahlten Gelder hängt von der jeweiligen Bank sowie von der Staatsangehörigkeit des Arztes ab. Einige Banken verlangen von allen Antragstellern einen Nachweis über die Herkunft des Geldes, während andere Banken diesen Nachweis nur von Personen bestimmter Nationalitäten verlangen, insbesondere aus Ländern mit weniger automatisierten Steuer- und Finanzsystemen.
Es gibt mehrere Dokumente, die als Nachweis für die Herkunft der auf dem Sperrkonto hinterlegten Gelder eingereicht werden können, beispielsweise eine beglaubigte Verkaufsurkunde für eine Immobilie oder ein Fahrzeug. Falls das Geld aus beruflicher Tätigkeit stammt oder durch eine Überweisung von einer anderen Person erhalten wurde, ist ein Gehaltsnachweis oder Einkommensnachweis der letzten Monate erforderlich. Wenn der Überweisende eine andere Person als der Kontoinhaber ist, können zusätzliche Dokumente verlangt werden, um die Verbindung zwischen beiden nachzuweisen.
Aktivierung des Sperrkontos
Um das Sperrkonto nach der Ankunft in Deutschland zu aktivieren, kontaktiert der Arzt die Bank und legt die erforderlichen Nachweise für sein Visum vor. Danach fordert die Bank ihn auf, ein neues Girokonto zu eröffnen und die Kontodaten zu übermitteln, damit die monatlichen Überweisungen vom Sperrkonto erfolgen können. Es ist wichtig zu beachten, dass das Sperrkonto nicht für kommerzielle Transaktionen genutzt werden kann.
Falls das Visum nicht erteilt wird, verliert der Kontoinhaber sein Geld nicht. Er muss sich lediglich direkt mit der Bank in Verbindung setzen und die Dokumente vorlegen, die die Ablehnung des Visumsantrags bestätigen. Die Bank erstattet den vollständigen Betrag des Sperrkontos zurück, abzüglich geringer Gebühren für Überweisungen, Kontoführung und Bankprovisionen.