Wie lang dauert die Wartezeit?
In der Regel erhält der Arzt innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach dem Gespräch für ein nationales Langzeitvisum eine Antwort von der Botschaft. Die Bearbeitungszeit für ein Kurzzeitvisum (Schengen-Visum Typ C) ist kürzer als die Wartezeit für ein Anerkennungsvisum für Berufsqualifikationen (16D) oder ein Sprachkursvisum (16F).
Die Arbeitsbelastung der Botschaftsmitarbeiter ist ein Faktor, der die Dauer der Visumserteilung beeinflusst. Botschaften, die täglich eine große Anzahl von Interviews durchführen, benötigen mehr Zeit. Auch die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ist ein wichtiger Faktor – fehlende Dokumente können die Bearbeitung verzögern. Darüber hinaus kann die hohe Arbeitsbelastung des zuständigen Ausländeramts in Deutschland ein weiterer Grund für Verzögerungen bei der Visumsentscheidung sein.
Es ist zu beachten, dass die Bearbeitungszeit eines Visumantrags nicht durch Kontaktaufnahme mit der Botschaft oder dem Ausländeramt beschleunigt werden kann. Einige Botschaften ermöglichen jedoch Anfragen zum Stand des Antrags und beantworten Fragen, während andere Botschaften erst nach einer bestimmten Frist nach dem Interview Anfragen zulassen (z.B. erst nach drei Monaten ohne Visumerhalt). Ärzte sollten sich auf der Website der jeweiligen Botschaft über die Kontaktmöglichkeiten (Telefon oder E-Mail) informieren.
Der Ablauf nach Einreichung des Antrags
Die Botschaft kontaktiert den Arzt, sobald die Bearbeitung seines Antrags abgeschlossen ist und eine Entscheidung über die Genehmigung oder Ablehnung des Visums getroffen wurde. Die Kommunikationswege variieren: Manche Botschaften senden eine E-Mail, andere rufen den Antragsteller an. Bei einer Visumerteilung fordert die Botschaft den Arzt auf, eine Krankenversicherung einzureichen, falls diese nicht bereits mit dem Antrag vorgelegt wurde, sowie den Reisepass zur Visumerstellung. Im Falle einer Ablehnung erläutert die Botschaft die Gründe und informiert über die Möglichkeiten zur Rückgabe der Unterlagen oder zur Einlegung eines Widerspruchs gegen die Entscheidung.
Die oben genannten Informationen stellen die allgemeine Praxis der deutschen Botschaften und Konsulate dar. Einige Botschaften haben jedoch kürzlich begonnen, die Visumanträge von Ärzten direkt in der Botschaft zu bearbeiten, ohne das Ausländeramt in Deutschland einzubeziehen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für eine endgültige Entscheidung beträgt in diesen Fällen etwa 10 Tage, kann jedoch in besonderen Fällen länger sein. Voraussetzung ist, dass der Antrag von Anfang an vollständig ist, da er andernfalls gemäß § 82 des Aufenthaltsgesetzes abgelehnt wird.